Mieterinformation zum Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)

Das sog. "Wohngeldstärkungsgesetz" tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Mit der Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 Prozent verbunden. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. Etwa 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch.

weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.vnw.de/fileadmin/redakteur/downloads/Recht/Das_Wichtigste_zum_Wohngeld_161219.pdf

 

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